Qualitative Integrationshilfe

Wesentliche Zielsetzungen der qualitativen Integrationshilfe sind die Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen (z.B. bei körperlich-/geistiger Behinderungen: Toilettengang, An- und Ausziehen, Essen) und bei der Bewältigung der schulischen Anforderungen. Übergeordnetes Ziel ist es, durch stetige Fortentwicklung  die Begleitung durch Integrationshelfer letztendlich entbehrlich zu machen.  Dies geschieht vornehmlich auch durch den Einsatz von multiprofessionellen Teams in KiTas oder Schulen.
Qualitative Integrationshilfe wird bei Bedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe gewährt.
Kinder oder Jugendliche haben einen gesetzlichen Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn z. B. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Die qualitative Schulbegleitung, z. B. durch Integrationshelfer, unterstützt und begleitet Schüler und Schülerinnen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert oder von Behinderung bedroht sind, bei Bedarf im Schulalltag in Regel- oder Förderschulen.
Pädagogisch/ therapeutisch bedeutsam für den betroffenen Kreis von Kindern und Jugendlichen ist

  • Ein oft sehr individuelles Persönlichkeits- und Leistungsprofil
  • Ein hoher Bedarf an individueller Orientierungsgebung
  • Ein hoher Bedarf an Dialogangeboten und Begleitung zum Aufbau eines Vertrauens
    gegenüber der Welt.
  • Ein hoher Bedarf als Wegbegleiter an dem Erreichen einer größtmöglichen individuellen
    Selbständigkeit.

Einsatzbereiche: Kindergärten und Schulen